Wählen Sie die richtige Fachklinik
Wunsch- und Wahlrecht für Patientinnen und Patienten nach Sozialgesetzbuch IX
Welche Fachklinik ist für mich die richtige?
Diese Frage stellen Sie sich, wenn Ihnen die Bewilligung einer Anschlussheilbehandlung nach
Krankenhausaufenthalt oder der Antrag auf eine spätere medizinische Rehabilitation
vorliegt.
Für Ihren Krankheitsverlauf oder Ihre Genesung kann es von großer Bedeutung sein,
in welcher Fachklinik Sie behandelt werden. Krankheitsspezifi sche Spezialisierungen, langjährige
Erfahrung, umfangreiche Qualitätsstandards, aber auch Lage und Ausstattung der Klinik, sind dabei
wesentliche Auswahlkriterien.
Kann ich mir eine Wunschklinik selbst aussuchen?
Ja! Der Gesetzgeber hat die Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der Patientinnen und
Patienten im Sozialgesetzbuch IX deutlich gestärkt. Nach SGB IX § 9 wird Ihnen ein Wunsch- und
Wahlrecht eingeräumt, mit dem Sie Ihren Vorschlag für „Ihre“ Klinik aktiv ausüben können. Ihr
Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung) muss Ihren
berechtigten Wünschen entsprechen.
Sie sollten Ihren Antrag auf Anschlussrehabilitation
bzw. medizinische Rehabilitation um diesen Wunschstandort ergänzen.
Das Musterformular können Sie sich hier downloaden:
Wird Ihrem Wunschrecht nicht entsprochen, so muss der Rehabilitationsträger dies durch einen Bescheid begründen. Gegen diesen Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.
Wir beraten und informieren Sie gern!
Uli Wüstner
Geschäftsführer
Tel.: 0 71 25-151-11 30
Fax: 0 71 25-151-11 06
uli.wuestner@fachklinikenhohenurach.de
Nicole Christner
Leitung Aufnahme
Tel.: 0 71 25-151-11 04
Fax: 0 71 25-151-12 80
nicole.christner@fachkliniken-hohenurach.de